Leistungen

Strafrecht

Rechtsanwältin Antz berät und vertritt Sie insbesondere in strafrechtlichen Verfahren.

Dabei wird Rechtsanwältin Antz für Sie als Wahl- oder Pflichtverteidigerinnen tätig.

  • Schon im sogenannten Ermittlungsverfahren beraten und vertreten wir Sie:
    Wir unterstützen Sie im Zusammenhang mit Ermittlungsmaßnahmen wie erkennungsdienstlichen Behandlungen, Hausdurchsuchungen usw.
    In geeigneten Fällen wirken wir frühzeitig auf eine Einstellung des Verfahrens hin.
  • Sollten Sie einen Strafbefehl erhalten haben, beraten wir Sie gerne zu dem weiteren Vorgehen. Wenn Sie Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen wollen, vertreten und unterstützen wir Sie dabei gerne.
  • Wenn es zu einer Anklageerhebung/einer Hauptverhandlung vor Gericht kommt, bereiten wir mit Ihnen Ihre Verteidigung vor. Im Gericht vertreten wir Sie, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
  • Bei einem Urteil prüfen wir, ob ein Rechtsmittel Aussichten auf Erfolg hat. Sollten Sie sich für ein Rechtsmittel entscheiden, verteidigen wir Sie auch im Berufungs- oder Revisionsverfahren.

Wir weisen darauf hin, dass Aussagen in strafrechtlichen Verfahren erhebliche Konsequenzen haben können. Sie sollten sich daher immer rechtlich beraten lassen, bevor Sie Angaben gegenüber den Behörden machen.

Auch wenn Sie Zeug*in in einem strafrechtlichen Verfahren sind, beraten wir Sie gerne. Rechtsanwältin Antz wird auch als Zeugenbeistand tätig und unterstützt Sie bei Bedarf.

In ausgewählten Fällen vertreten wir auch Betroffene von Straftaten im Strafprozess. So kann durch eine Nebenklage Einfluss auf das gerichtliche Verfahren genommen werden. Auch die Geltendmachung von Ansprüchen der Verletzten ist möglich.

Polizei- und Versammlungsrecht

Darüber hinaus wird Rechtsanwältin Antz auch für Sie im Verwaltungsrecht, speziell im Polizei- und Versammlungsrecht, tätig.